Flugplatzinfos

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Die allgemein gültigen, aktuellen Benützungsbedingungen finden Sie untenstehend.

 

 

Grundlegende Informationen zum Flugplatz Kufstein-Langkampfen (LOIK):

 

ICAO-Kennung: LOIK Frequenz: 122.380 MHz
Bundesland: Tirol Lage: 1,6 NM SW von Kufstein
Flugplatzhöhe: 1588 ft / 484 m Pisteninfo: 06×24, 800×30 m, Gras
Sprache: Deutsch Koordinaten: N47 33.9 E012 07.7
Telefon Flugplatz: +43/5372/63833
PPR-Anfragen: Mindestens 24 Stunden vor geplanter Landung per Email an info@fliegerclub-kufstein.at!

Wir bitten der PPR Anfrage eine Startstreckenberechnung für das jeweilige Luftfahrzeug für eine Außentemperatur von 30°C und 0 Wind beizulegen.

 

Flugplatz zugelassen für: Segelflugzeuge, Motorsegler, Ultraleichtflugzeuge, einmotorige Motorflugzeuge bis 2 Tonnen
Max. Lärmemission: Für sämtliche motorisierten Starts gilt eine maximale Lärmemission von 75 Dezibel; ein entsprechendes Lärmzeugnis ist mitzuführen
Betriebszeit: PPR
Treibstoff: MOGAS, AVGAS, JET-A1

 

 

Pisteninformation:

 

RWY Dimension/Surface TORA LDA Strength Lights
06 800 m x 30 m
Grass
454 m 700 m 2t AUW
24 700 m 454 m

 

 


Beschleunigungs- & Anrollstreifen (PERFO-Bodenplatten)

 

  • Keine Änderung der Pistencharakteristik (Gras!)
  • RWY 06:
    • Beschleunigungsstreifen ca. 306,5 m x 5,2 m
    • Anrollstreifen für Segelflugzeuge ca. 26,5 m x 2,5 m
  • RWY 24:
    • Anrollstreifen für Segelflugzeuge: ca. 15,5 m x 2,6 m

 

 

Meldepunkte:

 

Name Koordinaten vormals
WÖRGL N47 29.7 E012 03.6 W1
UMSPANNWERK N47 31.4 E012 04.6 W2
KLÄRWERK N47 32.2 E012 06.6 W3
OBERNDORF N47 36.4 E012 12.4 N1
KUFSTEIN N47 34.6 E012 11.3 N2
SÖLL N47 30.7 E012 12.5 S
EIBERG N47 32.5 E012 10.4 (neu)

 

 

 

Anflug-/Abflug-Videos:

 

  • Die Videos wurden von Betriebsleiter-Stv. Michael Seethaler erstellt und zeigen Empfehlungen.
  • Sie sollen v.a. externen Piloten die Flugvorbereitung erleichtern.
  • Grundsätzlich gilt das aktuelle Anflugblatt!
  • Tipp: Für einen schnelleren Überblick auf das Zahnrad im Video-Player unten rechts klicken und Speed/Geschwindigkeit „2“ auswählen.

 

Anflug Piste 06 / APP RWY 06 Abflug Piste 06 / DEP RWY 06

 

 

Benützungsbedingungen:

 

Benutzungseinschränkung:

 

  • Motorflugzeuge mit einer MTOM über 2t sowie Hubschrauber generell benötigen eine Sondergenehmigung der zuständigen Luftfahrtbehörde.
  • Motorsegler, VLA und dreiachsgesteuerte ULs unterliegen keiner Einschränkung.

 

Achtung:

 

  • Hubschrauberlandeplatz Langkampfen Au im Bereich östlich der Schwelle 24; sowie Hubschrauberlandeplatz Krankenhaus Kufstein ca. 1 NM nordöstlich Schwelle 24
  • Auf Segelflugbetrieb und Flugzeugschleppbetrieb achten.
  • Eine sorgfältige Überprüfung und Einhaltung einer allenfalls erforderlichen Einschränkung des Flugzeuggewichtes (Flugzeugmasse) aufgrund der Pistenabmessungen und vorhandenen Hindernisse unter Berücksichtigung von Wind und Außentemperatur ist zwingend erforderlich. Beim Abflug von der Piste 06 ist ein Anfangssteiggradient von 5% erforderlich.
  • Das Überfliegen der Eisenbahnlinie NE der Schwelle 24 ist wie folgt empfohlen: MNM 200 ft SFC ohne und MNM 330 ft mit Schleppseil.

 

Hindernisse:

 

  • Bäume im Endanflug Piste 24 mit bis zu 24 m SFC (versetzte Schwelle).
  • 700m westlich des Platzes reichen bewaldete Geländeerhebungen in den Abflugsektor der Piste 24.

 

Lärmminderung:

 

  • Überflüge der Wohngebiete in Platznähe vermeiden. Insbesondere die Ortschaften Bad Häring, Kirchbichl, Kufstein und Langkampfen.
  • An- und Abflug sollen entlang der dargestellten Sichtflugstrecken und Platzrundenbereiche erfolgen. Sollten Abweichungen im Interesse der Sicherheit der Luftfahrt erforderlich sein, so ist der Abflug bis zum Erreichen einer ausreichenden Höhe entlang des jeweiligen Abflugsektors zu führen, bzw. können Anflüge jeweils entlang des gesamten Anflugsektors erfolgen. Auf die Hindernissituation und die Verkehrssituation in der Platzrunde und zu den Hubschrauberlandeplätzen ist entsprechend zu achten.

 

Segelflugwinde/Segelflugschlepp:

 

  • Das Starten / Landen von motorgetriebenen LFZ ist nicht gestattet, solange die gelbe Warnblinkleuchte auf der Segelflugschleppwinde in Betrieb ist.
  • Aufgrund der Hindernissituation sollen Segelflugschlepps nur durch erfahrene Piloten durchgeführt werden.

 

Die PPR-Regelung ist zu beachten!