Die allgemein gültigen, aktuellen Benützungsbedingungen finden Sie untenstehend.
Grundlegende Informationen zum Flugplatz Kufstein-Langkampfen (LOIK):
ICAO-Kennung: |
LOIK |
Frequenz: |
122.380 MHz |
Bundesland: |
Tirol |
Lage: |
1,6 NM SW von Kufstein |
Flugplatzhöhe: |
1588 ft / 484 m |
Pisteninfo: |
05/23, Gras |
Sprache: |
Deutsch |
Koordinaten: |
N47 33.9 E012 07.7 |
Telefon Flugplatz: |
+43/5372/63833 |
PPR-Anfragen: |
Mindestens 24 Stunden vor geplanter Landung per Email an info@fliegerclub-kufstein.at!
Wir bitten der PPR Anfrage eine Startstreckenberechnung für das jeweilige Luftfahrzeug für eine Außentemperatur von 30°C und 0 Wind beizulegen. |
Flugplatz zugelassen für: |
Segelflugzeuge, Motorsegler, Ultraleichtflugzeuge, einmotorige Motorflugzeuge bis 2 Tonnen |
Max. Lärmemission: |
Für sämtliche motorisierten Starts gilt eine maximale Lärmemission von 75 Dezibel; ein entsprechendes Lärmzeugnis ist mitzuführen |
Betriebszeit: |
PPR |
Treibstoff: |
MOGAS, AVGAS, JET-A1 |
Pisteninformation:
RWY |
Dimension/Surface |
TORA |
LDA |
Strength |
Lights |
05 |
800 m x 30 m
Grass |
454 m |
700 m |
2t AUW |
– |
23 |
700 m |
454 m |
Beschleunigungs- & Anrollstreifen (PERFO-Bodenplatten)
- Keine Änderung der Pistencharakteristik (Gras!)
- RWY 05:
- Beschleunigungsstreifen ca. 306,5 m x 5,2 m
- Anrollstreifen für Segelflugzeuge ca. 26,5 m x 2,5 m
- RWY 23:
- Anrollstreifen für Segelflugzeuge: ca. 15,5 m x 2,6 m
Meldepunkte:
Wir bitten um Blindmeldung aller Meldepunkte (soweit möglich und betrieblich sinnvoll)
Name |
Koordinaten |
vormals |
WÖRGL |
N47 29.7 E012 03.6 |
W1 |
UMSPANNWERK |
N47 31.4 E012 04.6 |
W2 |
KLÄRWERK |
N47 32.2 E012 06.6 |
W3 |
OBERNDORF |
N47 36.4 E012 12.4 |
N1 |
KUFSTEIN |
N47 34.6 E012 11.3 |
N2 |
SÖLL |
N47 30.7 E012 12.5 |
S |
EIBERG |
N47 32.5 E012 10.4 |
(neu) |
Anflug-/Abflug-Videos:
- Die Videos wurden von Betriebsleiter-Stv. Michael Seethaler erstellt und zeigen Empfehlungen.
- Sie sollen v.a. externen Piloten die Flugvorbereitung erleichtern.
- Grundsätzlich gilt das aktuelle Anflugblatt!
- Tipp: Für einen schnelleren Überblick auf das Zahnrad im Video-Player unten rechts klicken und Speed/Geschwindigkeit „2“ auswählen.
Benutzungseinschränkung:
- Motorflugzeuge mit einer MTOM über 2t sowie Hubschrauber generell benötigen eine Sondergenehmigung der zuständigen Luftfahrtbehörde.
- Motorsegler, VLA und dreiachsgesteuerte ULs unterliegen keiner Einschränkung.
Achtung:
- Hubschrauberlandeplatz Langkampfen Au im Bereich östlich der Schwelle 23; sowie Hubschrauberlandeplatz Krankenhaus Kufstein ca. 1 NM nordöstlich Schwelle 23
- Auf Segelflugbetrieb und Flugzeugschleppbetrieb achten.
- Eine sorgfältige Überprüfung und Einhaltung einer allenfalls erforderlichen Einschränkung des Flugzeuggewichtes (Flugzeugmasse) aufgrund der Pistenabmessungen und vorhandenen Hindernisse unter Berücksichtigung von Wind und Außentemperatur ist zwingend erforderlich. Beim Abflug von der Piste 05 ist ein Anfangssteiggradient von 5% erforderlich.
- Das Überfliegen der Eisenbahnlinie NE der Schwelle 23 ist wie folgt empfohlen: MNM 200 ft SFC ohne und MNM 330 ft mit Schleppseil.
Hindernisse:
- Bäume im Endanflug Piste 23 mit bis zu 24 m SFC (versetzte Schwelle).
- 700m westlich des Platzes reichen bewaldete Geländeerhebungen in den Abflugsektor der Piste 23.
Lärmminderung:
- Überflüge der Wohngebiete in Platznähe vermeiden. Insbesondere die Ortschaften Bad Häring, Kirchbichl, Kufstein und Langkampfen.
- An- und Abflug sollen entlang der dargestellten Sichtflugstrecken und Platzrundenbereiche erfolgen. Sollten Abweichungen im Interesse der Sicherheit der Luftfahrt erforderlich sein, so ist der Abflug bis zum Erreichen einer ausreichenden Höhe entlang des jeweiligen Abflugsektors zu führen, bzw. können Anflüge jeweils entlang des gesamten Anflugsektors erfolgen. Auf die Hindernissituation und die Verkehrssituation in der Platzrunde und zu den Hubschrauberlandeplätzen ist entsprechend zu achten.
- Für den Streckenabschnitt Wörgl – Klärwerk empfehlen wir das Routing entlang der Autobahn (soweit möglich)
Segelflugwinde/Segelflugschlepp:
- Das Starten / Landen von motorgetriebenen LFZ ist nicht gestattet, solange die gelbe Warnblinkleuchte auf der Segelflugschleppwinde in Betrieb ist.
- Aufgrund der Hindernissituation sollen Segelflugschlepps nur durch erfahrene Piloten durchgeführt werden.
Die PPR-Regelung ist zu beachten!