
Die allgemein gültigen, aktuellen Benützungsbedingungen finden Sie untenstehend.
Achtung: Hindernis im Anflug auf die Piste 05 bzw. bei Starts auf der Piste 23!!
Westlich des Flugplatzes, direkt im üblichen Queranflug auf die Piste 05, bzw. im üblichen Querabflug von der Piste 23 steht derzeit ein Baukran. Die Lage des Krans ist unter folgendem Link ersichtlich: Lage Kran
Technische Daten des Krans:
Koordinaten lt. WGS 1984: N47°33’19,44“ E012°07’2,37″
Höhe Aufstellungsort: +485,00m bzw. 1591ft
Maximale Höhe des Krans: +535m bzw. 1755ft
Hakenhöhe: +529,5m bzw. 1737ft
Auslegerlänge: 50m
Der Kran verfügt über eine Hindernisbefeuerung bei Tag und Nacht
Abbildung Kran: Link
Lt. Behördenbescheid sind folgende Maßnahmen für einen sicheren Flugbetrieb zu beachten:
- Ohne die Anwesenheit eines Flugplatzbetriebsleiters oder dessen Stellvertreters ist kein Flugbetrieb zulässig
- An- und abfliegende Luftfahrzeuge haben eine Zweiweg-Sprechfunkverbindung mit dem Flugplatz LOIK auf der Frequenz 122,380 (Rufzeichen: Kufstein Radio) herzustellen. An- oder Abflüge ohne entsprechende Funkverbindung sind nicht zullässig.
- Bei Schleppflügen mit Luftfahrzeugen, welche über keine Seileinzugsvorrichtung verfügen, hat ein Seilabwurf in jedem Fall über der Schwelle der Piste 23 zu erfolgen. Anflüge mit Schleppseil auf die Piste 05 sind ausnahmslos unzulässig.
- Beachtung der Lage des Krans im Schutzbereichsplan. Der Plan kann unter folgendem Link eingesehen werden: Schutzbereichsplan LOIK
- Beachtung des NOTAMS „Crane errected“
- Die Anflugblätter der gängigen Hersteller (Jeppesen, RogersData, etc.) sind derzeit nicht anwendbar
- Der üblicherweise praktizierte Queranflug auf die Piste 05 bzw. Querabflug von der Piste 23 entlang der Hans-Peter-Stihl Straße zwischen den Werksgeländen der Firmen Novartis und Stihl ist temporär unzulässig. Queranflüge auf die Piste 05 bzw. Querabflüge von der Piste 23 haben auf Höhe des Meldepunktes „Klärwerk“ oder westlich davon bzw. auf Höhe des nordwestlichen Endes des Anflugsektors zur Piste 05 (große Trapezseite) oder westlich davon zu erfolgen. Als Vorgabe des Flugweges gilt folgende Abbildung:

Grundlegende Informationen zum Flugplatz Kufstein-Langkampfen (LOIK):
ICAO-Kennung: |
LOIK |
Frequenz: |
122.380 MHz |
Bundesland: |
Tirol |
Lage: |
1,6 NM SW von Kufstein |
Flugplatzhöhe: |
1588 ft / 484 m |
Pisteninfo: |
05/23, Gras |
Sprache: |
Deutsch |
Koordinaten: |
N47 33.9 E012 07.7 |
Telefon Flugplatz: |
+43/5372/63833 |
PPR-Anfragen: |
Mindestens 24 Stunden vor geplanter Landung per Email an info@fliegerclub-kufstein.at!
Wir bitten der PPR Anfrage eine Startstreckenberechnung für das jeweilige Luftfahrzeug für eine Außentemperatur von 30°C und 0 Wind beizulegen. |
Flugplatz zugelassen für: |
Segelflugzeuge, Motorsegler, Ultraleichtflugzeuge, einmotorige Motorflugzeuge bis 2 Tonnen |
Max. Lärmemission: |
Für sämtliche motorisierten Starts gilt eine maximale Lärmemission von 75 Dezibel; ein entsprechendes Lärmzeugnis ist mitzuführen |
Betriebszeit: |
PPR |
Treibstoff: |
MOGAS, AVGAS, JET-A1 |
Pisteninformation:
RWY |
Dimension/Surface |
TORA |
LDA |
Strength |
Lights |
05 |
800 m x 30 m
Grass |
454 m |
700 m |
2t AUW |
– |
23 |
700 m |
454 m |

Beschleunigungs- & Anrollstreifen (PERFO-Bodenplatten)
- Keine Änderung der Pistencharakteristik (Gras!)
- RWY 05:
- Beschleunigungsstreifen ca. 306,5 m x 5,2 m
- Anrollstreifen für Segelflugzeuge ca. 26,5 m x 2,5 m
- RWY 23:
- Anrollstreifen für Segelflugzeuge: ca. 15,5 m x 2,6 m
Meldepunkte:
Wir bitten um Blindmeldung aller Meldepunkte (soweit möglich und betrieblich sinnvoll)
Name |
Koordinaten |
vormals |
WÖRGL |
N47 29.7 E012 03.6 |
W1 |
UMSPANNWERK |
N47 31.4 E012 04.6 |
W2 |
KLÄRWERK |
N47 32.2 E012 06.6 |
W3 |
OBERNDORF |
N47 36.4 E012 12.4 |
N1 |
KUFSTEIN |
N47 34.6 E012 11.3 |
N2 |
SÖLL |
N47 30.7 E012 12.5 |
S |
EIBERG |
N47 32.5 E012 10.4 |
(neu) |
Anflug-/Abflug-Videos:
Die An- und Abflugvideos sind, aufgrund des weiter oben werwähnten Baukrans und der damit verbundenen geänderten Routenführung, temporär offline.
Benutzungseinschränkung:
- Motorflugzeuge mit einer MTOM über 2t sowie Hubschrauber generell benötigen eine Sondergenehmigung der zuständigen Luftfahrtbehörde.
- Motorsegler, VLA und dreiachsgesteuerte ULs unterliegen keiner Einschränkung.
Achtung:
- Weiter oben beschriebenen Baukran beachten!
- Hubschrauberlandeplatz Langkampfen Au im Bereich östlich der Schwelle 23; sowie Hubschrauberlandeplatz Krankenhaus Kufstein ca. 1 NM nordöstlich Schwelle 23
- Auf Segelflugbetrieb und Flugzeugschleppbetrieb achten.
- Eine sorgfältige Überprüfung und Einhaltung einer allenfalls erforderlichen Einschränkung des Flugzeuggewichtes (Flugzeugmasse) aufgrund der Pistenabmessungen und vorhandenen Hindernisse unter Berücksichtigung von Wind und Außentemperatur ist zwingend erforderlich. Beim Abflug von der Piste 05 ist ein Anfangssteiggradient von 5% erforderlich.
- Das Überfliegen der Eisenbahnlinie NE der Schwelle 23 ist wie folgt empfohlen: MNM 200 ft SFC ohne und MNM 330 ft mit Schleppseil.
Hindernisse:
- Baukran im Endanflug Piste 05 bzw. Abflugsektor Piste 23 (siehe Beschreibung weiter oben)
- Bäume im Endanflug Piste 23 mit bis zu 24 m SFC (versetzte Schwelle).
- 700m westlich des Platzes reichen bewaldete Geländeerhebungen in den Abflugsektor der Piste 23.
Lärmminderung:
- Überflüge der Wohngebiete in Platznähe vermeiden. Insbesondere die Ortschaften Bad Häring, Kirchbichl, Kufstein und Langkampfen.
- Für den Streckenabschnitt Wörgl – Klärwerk empfehlen wir das Routing entlang der Autobahn (soweit möglich)
Segelflugwinde/Segelflugschlepp:
- Das Starten / Landen von motorgetriebenen LFZ ist nicht gestattet, solange die gelbe Warnblinkleuchte auf der Segelflugschleppwinde in Betrieb ist.
- Aufgrund der Hindernissituation sollen Segelflugschlepps nur durch erfahrene Piloten durchgeführt werden.
Die PPR-Regelung ist zu beachten!